Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder reduzieren
Wenn Eigentümer in Cuxhaven, ob in Duhnen, Altenbruch oder Lüdingworth, verkaufen möchten, stoßen sie schnell auf ein sperriges Thema: die Vorfälligkeitsentschädigung. Als Immobilienmakler Wichmann erlebe ich in der Praxis regelmäßig, dass sich mit guter Planung spürbare Kosten vermeiden lassen – oder zumindest deutlich senken. Oft entscheidet das richtige Timing, die Wahl des passenden Vorgehens und eine saubere Prüfung der Bankberechnung über mehrere Tausend Euro. In diesem Beitrag erkläre ich klar und praxistauglich, wie ich die Entschädigung vermeiden oder reduzieren kann, welche Rechte mir zustehen und welche Strategien sich im Cuxhavener Marktumfeld bewährt haben.

Was steckt dahinter?
Löse ich ein laufendes Immobiliendarlehen vor Ende der Zinsbindung ab, verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Begründung: Der Bank entgehen vertraglich vereinbarte Zinsen. Die Höhe hängt von Faktoren wie Restschuld, Restlaufzeit, Nominalzins, Tilgungssatz und vertraglich möglichen Sondertilgungen ab. Zudem berücksichtigt die Bank, was sie bei sicherer Wiederanlage des vorzeitig zurückgezahlten Betrages erzielen könnte, und zieht ersparte Risiko- und Verwaltungskosten ab. Wichtig ist, dass die Bank ihren Schaden korrekt, vollständig und nachvollziehbar berechnet – inklusive Berücksichtigung aller Sondertilgungsrechte und realistischen Wiederanlagesätzen.
Für mich als Verkäufer ist deshalb entscheidend: Ich kenne meinen Darlehensvertrag, prüfe die Restlaufzeit und nutze Spielräume, bevor ich kündige oder das Objekt veräußere. Eine abgestimmte Strategie mit Bank, Käufer und Notariat verhindert teure Überraschungen.
Praktische Wege zur Reduzierung
- Kündigungsrecht nach 10 Jahren: Nach § 489 BGB darf ich ein Darlehen 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung mit 6 Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist der wirksamste Hebel.
- Sondertilgungen voll ausschöpfen: Vor einem Verkauf nutze ich vertragliche Sondertilgungen, um die Restschuld zu drücken. Je niedriger die Restschuld, desto geringer fällt die Entschädigung aus.
- Darlehensübernahme durch den Käufer: Kann der Käufer das Darlehen zu gleichen Konditionen übernehmen und die Bank stimmt zu, entfällt die Entschädigung häufig vollständig. In Cuxhaven ist das häufiger möglich, als viele denken.
- Variable Zinsen: Bei variablen Darlehen ist eine Kündigung mit Dreimonatsfrist möglich – meist ohne Entschädigung. Ich prüfe, ob eine Umstellung auf variabel vor Verkauf wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Berechnung prüfen lassen: Nicht selten sind Rechenfehler enthalten oder Positionen unzulässig. Eine fachliche Prüfung führt häufig zu Nachlässen oder Korrekturen zugunsten des Darlehensnehmers.
- Timing beim Verkauf: Fällt der Verkauf in die Nähe des Zinsbindungsendes, plane ich die Abwicklung so, dass die Restlaufzeit und damit die Entschädigung minimiert werden.
- Verhandlungsspielraum nutzen: Bei Anschlussfinanzierung im selben Institut oder langjähriger Kundenbeziehung zeigen Banken in Einzelfällen Entgegenkommen – insbesondere, wenn die Kundenbindung gesichert bleibt.
Schritt-für-Schritt-Plan
- Darlehensvertrag, Tilgungsplan und Sondertilgungsrechte zusammentragen.
- Restlaufzeit und Fristen prüfen (insbesondere 10-Jahres-Kündigungsrecht nach § 489 BGB).
- Verkaufszeitpunkt an Zinsbindungsende und Sondertilgungstermine anpassen.
- Mit der Bank sprechen: Möglichkeit einer Darlehensübernahme oder einer kulanten Lösung klären.
- Bankberechnung inhaltlich prüfen lassen; Nachweise und Begründungen einfordern.
- Kaufvertrag und Abwicklung so strukturieren, dass Zahlungen und Ablösungstermine optimal abgestimmt sind.
Typische Fehler, die Geld kosten
- Verkauf ohne Blick auf die Zinsbindung oder Sondertilgungsfenster.
- Ungeprüfte Akzeptanz der ersten Bankberechnung ohne Gegenangebot.
- Zu spätes Gespräch mit der Bank über Darlehensübernahme durch den Käufer.
- Falsche Annahmen zu Fristen und fehlende Dokumentation der Auszahlungsdaten.
- Nicht abgestimmte Notartermine, die zu vermeidbaren Zinszeiträumen führen.
Rechtliche Hinweise in Kürze
Ich mache mir die gesetzlichen Rahmenbedingungen zunutze: Das 10-Jahres-Kündigungsrecht greift ab vollständiger Auszahlung des Darlehens; die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die Bank ist verpflichtet, die Vorfälligkeitsentschädigung transparent zu berechnen und Sondertilgungsrechte anzurechnen. Bei Unklarheiten fordere ich eine detaillierte Herleitung an und vergleiche diese mit unabhängigen Berechnungen. Bei komplexen Fällen ziehe ich auf Wunsch fachliche Unterstützung hinzu, um meine Position fundiert zu vertreten.
Beispiel aus Cuxhaven
Eine Familie aus Altenbruch wollte verkaufen, obwohl noch vier Jahre Zinsbindung liefen. Ich habe einen Käufer gefunden, der das Darlehen zu identischen Konditionen übernehmen konnte. Die Bank stimmte zu – so entfiel die Vorfälligkeitsentschädigung von rund 18.000 Euro vollständig. Ausschlaggebend waren eine saubere Vorbereitung, die Bonität des Käufers und die frühzeitige Abstimmung mit dem Kreditinstitut.
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