Verkauf mit Nießbrauch: Chancen, Risiken und Steuertipps für Immobilien
Als Immobilienmakler Wichmann begleite ich Eigentümer in Cuxhaven (27624) dabei, ihre Immobilie mit vorbehaltenem Nießbrauch zu verkaufen. Dieses Modell eignet sich, wenn ich Liquidität schaffen möchte, ohne mein Zuhause aufzugeben oder auf regelmäßige Mieteinnahmen zu verzichten. Gerade in gefragten Lagen von Altenwalde bis Sahlenburg lässt sich so Vermögen strategisch ordnen, steuerlich gestalten und zugleich die eigene Wohnsituation sichern.

Verkauf mit Nießbrauch in Cuxhaven: Worum es geht
Beim Verkauf mit Nießbrauch übertrage ich das Eigentum an einen Käufer, sichere mir jedoch ein umfassendes Nutzungsrecht. Ich darf also weiterhin wohnen, vermieten und Mieteinnahmen erzielen. Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen und ist als dingliches Recht besonders stark geschützt. Das unterscheidet ihn vom einfachen Wohnrecht, das in der Regel nur das Bewohnen und nicht die Vermietung umfasst.
Die Chancen
- Liquidität trotz Verbleib im eigenen Zuhause
- Planbare Absicherung im Alter durch Mieteinnahmen
- Wertschonende Übergabe an nächste Generation oder Investor
- Preisliche Attraktivität für Käufer, die langfristig denken
Warum das für mich sinnvoll sein kann
Mit einem vorbehaltenen Nießbrauch trenne ich Eigentum und Nutzung. Ich realisiere Kapital, reduziere finanzielle Unsicherheiten und erhalte mir zugleich die Freiheit, die Immobilie zu bewohnen oder zu vermieten. Für langfristig orientierte Käufer erhöht die stabile Perspektive die Kalkulierbarkeit, was den Verkaufsprozess beschleunigen kann.
Die Risiken
- Eingeschränkter Käuferkreis, Banken bewerten Nießbrauch mit Abschlag
- Instandhaltung: laufende Kosten häufig beim Nießbraucher, größere Maßnahmen oft beim Eigentümer – klare Regelung im Vertrag ist entscheidend
- Geringerer Kaufpreis durch Barwertabzug des Nießbrauchs
- Geringere Flexibilität des Käufers bei Eigennutzung und Umbauten
Wie ich Risiken reduziere
Ich sorge für transparente Vertragsklauseln, eine realistische Bewertung und eine gezielte Käuferauswahl. Eine präzise Dokumentation von Zuständigkeiten (Kosten, Versicherungen, Modernisierungen) verhindert spätere Konflikte. Zudem binde ich frühzeitig Steuerberater und Notar ein, damit die Struktur rechtlich und steuerlich tragfähig ist.
Praxisbeispiel aus Cuxhaven
Eine Eigentümerin aus 27624 wollte im Einfamilienhaus bleiben und zugleich Rücklagen für Reisen und Pflege schaffen. Ich habe diskret an einen Kapitalanleger verkauft. Der Kaufpreis wurde um den Barwert des Nießbrauchs reduziert, die Verkäuferin behielt das Wohnrecht sowie die Kontrolle über Vermietung und Nutzung. Der Käufer erhielt eine solide, langfristige Anlage mit kalkulierbarem Zeithorizont. Beide Seiten profitierten – die eine von Sicherheit und Liquidität, der andere von Stabilität und planbarem Vermögensaufbau.
Bewertung und Preisfindung
Barwert des Nießbrauchs
Der Kern der Bewertung ist der Barwert der erwarteten Nutzung. Ich berücksichtige die statistische Lebenserwartung, die erzielbare Miete (oder eine fiktive Marktmiete bei Eigennutzung), Abschläge für Bewirtschaftungskosten sowie den Liegenschaftszins als Diskontierungsfaktor. Der so ermittelte Barwert mindert den Kaufpreis.
Einflussfaktoren
- Alter und Gesundheitsprognose der nießbrauchsberechtigten Person
- Marktmiete bzw. mögliche Miete bei Fremdvermietung
- Liegenschaftszins, regionale Marktdaten Cuxhaven, Objektrisiko
- Zustand des Gebäudes, energetischer Standard, Instandhaltungsstau
Praxisnahe Einordnung
Je höher die erwarteten Mieten und je länger die Nutzungsdauer, desto höher der Barwert – und desto größer der Kaufpreisabschlag. Bei selbstgenutzten Objekten nutze ich häufig die ortsübliche Miete als Grundlage. Wichtig ist eine nachvollziehbare Methodik, die ich im Exposé sowie gegenüber Banken transparent darstelle.
Steuertipps
Einkommensteuer auf Mieteinnahmen
Erziele ich Mieteinnahmen, versteuere ich diese als Nießbraucher. Werbungskosten (z. B. laufende Kosten, Abschreibung auf das Gebäude) kann in der Regel derjenige geltend machen, der die Einnahmen erzielt – also ich als Nießbraucher, nicht der zivilrechtliche Eigentümer.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer auf den vereinbarten Kaufpreis nach Abzug des Nießbrauchbarwerts. Die genaue Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem notariellen Vertrag und der steuerlich anerkannten Bewertung.
Spekulationsfrist und Selbstnutzung
Veräußere ich eine Immobilie im Privatvermögen, kann der Verkauf nach Ablauf der 10-Jahres-Frist steuerfrei sein. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist ein steuerfreier Verkauf oft auch früher möglich, wenn ich bestimmte Selbstnutzungszeiträume erfülle. Ob der vorbehaltene Nießbrauch den Status beeinflusst, kläre ich im Einzelfall mit meinem Steuerberater.
Schenkung, Erbe und vorweggenommene Erbfolge
Bei der Übertragung innerhalb der Familie kann ein Nießbrauch den steuerlichen Wert reduzieren, weil der Kapitalwert des Nießbrauchs berücksichtigt wird. Das schafft Spielräume bei Freibeträgen. Gleichzeitig müssen die tatsächliche Nutzung und die Vertragsgestaltung stimmig sein.
Umsatzsteuer-Sonderfälle
Bei Wohnraummieten fällt normalerweise keine Umsatzsteuer an. Bei gemischt genutzten oder gewerblichen Objekten sind Optionen und Vorsteuerabzug zu prüfen. Ich beziehe hierzu frühzeitig den Steuerberater ein, um keine Fristen oder Erklärungen zu versäumen.
Recht und Vertrag
Klare Kosten- und Instandhaltungsregelung
Typisch ist: laufende Betriebskosten beim Nießbraucher, größere Instandsetzungen beim Eigentümer. Ich lasse im Vertrag eindeutig festhalten, wer welche Maßnahmen beauftragen und bezahlen darf, wie Rücklagen verwendet werden und wie mit Sonderumlagen umzugehen ist.
Umbauten, Vermietung, Versicherung
Ich sichere mir das Recht zur Vermietung und kläre, in welchen Fällen die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist (z. B. bei wesentlichen Umbauten). Versicherungen und Haftung werden so verteilt, dass beide Seiten bestmöglich geschützt sind.
Aufhebung, Abfindung, Auszug
Ich empfehle eine vertragliche Öffnungsklausel: Der Nießbrauch kann gegen Abfindung aufgehoben oder in ein Wohnrecht umgewandelt werden. Das erhöht die Flexibilität, falls ich später ausziehen oder in eine andere Wohnform wechseln möchte.
Ablauf: So gehe ich vor
- Erstberatung und Zielklärung (Liquidität, Wohnen, Vermietung, Nachfolge)
- Objektanalyse, Marktwert und Ermittlung des Nießbrauchbarwerts
- Abstimmung mit Steuerberater und Notar zur optimalen Struktur
- Diskrete Vermarktung an geprüfte Käufer mit Langfristhorizont
- Verhandlungsführung, Vertragsentwurf, klare Regelungen zu Kosten/Nutzung
- Beurkundung, Grundbucheintrag des Nießbrauchs, geordnete Übergabe
- Nachbetreuung, etwa bei Abfindungsklauseln oder Vermietungsfragen
Worauf ich besonders achte
- Präzise Wertermittlung inkl. Barwert des Nießbrauchs (Alter, Liegenschaftszins, Mieten)
- Glasklare Regelungen zu Kosten, Instandhaltung und Versicherung







