So läuft eine notarielle Beurkundung beim Immobilienverkauf ab
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was eigentlich genau passiert, wenn Ihre Immobilie endgültig verkauft werden soll? Der Besuch beim Notar ist dabei ein unumgänglicher Schritt – und für viele Eigentümer ein Buch mit sieben Siegeln. Doch keine Sorge: Ich erkläre Ihnen heute ganz persönlich, was bei der notariellen Beurkundung passiert und worauf Sie achten sollten, insbesondere, wenn Sie in Nordenham verkaufen möchten.
Als Immobilienmakler begleite ich in Nordenham regelmäßig Eigentümer durch genau diesen Prozess. Viele meiner Kunden erzählen mir, dass sie sich bei der ersten Beurkundung überfordert oder unsicher fühlten – was völlig verständlich ist. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen daher Schritt für Schritt, wie eine notarielle Beurkundung abläuft, warum sie notwendig ist und wie ich Sie im Verkaufsprozess unterstütze, damit alles reibungslos funktioniert.
Warum ist eine notarielle Beurkundung beim Immobilienverkauf notwendig?
In Deutschland ist der Verkauf einer Immobilie ohne notarielle Beurkundung rechtlich nicht wirksam. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sowohl der Kaufvertrag als auch der Eigentumsübergang nur durch einen Notar beurkundet werden dürfen. Das schützt beide Parteien – Käufer und Verkäufer – vor rechtlichen Unsicherheiten oder Missverständnissen.
Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass alle Vertragsinhalte juristisch korrekt formuliert sind, und dass keine der beiden Parteien benachteiligt wird. Gerade bei einem so wertvollen Vermögenswert wie einer Immobilie ist das ein großer Sicherheitsfaktor.
Der Ablauf der notariellen Beurkundung – Schritt für Schritt
1. Vorbereitung und Entwurf des Kaufvertrags
Nachdem sich Käufer und Verkäufer auf den Verkaufspreis und die Rahmenbedingungen geeinigt haben, wird ein Notar beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen. Der Käufer übernimmt in der Regel die Notarkosten, aber natürlich wirkt der Notar neutral.
Ich als Ihr Immobilienmakler in Nordenham unterstütze Sie bereits an diesem Punkt. Ich übermittle dem Notariat alle relevanten Informationen zur Immobilie und sorge dafür, dass keine wesentlichen Angaben fehlen – z. B. zur Wohnfläche, zum Grundstück oder zu bestehenden Belastungen.
- Persönliche Angaben von Käufer und Verkäufer
- Details zur Immobilie (Grundbuchauszug, Lageplan, Wohnfläche, Baujahr)
- Vereinbarter Kaufpreis und Zahlungstermine
- Informationen über eventuelle Lasten oder Mietverhältnisse
2. Prüfung des Vertragsentwurfs
Sobald der Kaufvertragsentwurf fertig ist, bekommen Sie und der Käufer diesen zur Prüfung zugesendet – in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin. Mein Tipp: Nehmen Sie sich Zeit dafür. Lesen Sie das Dokument aufmerksam durch und notieren Sie sich Fragen.
Auf Wunsch bespreche ich den Entwurf gerne mit Ihnen gemeinsam – entweder telefonisch oder bei einem Kaffee in meinem Büro in Nordenham. So stellen wir sicher, dass Sie nichts übersehen und bestens vorbereitet sind.
3. Der Notartermin – die eigentliche Beurkundung
Am Tag des Notartermins treffen sich alle Parteien beim Notariat. Der Notar liest den gesamten Vertrag laut vor – keine Sorge, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei bekommen Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen oder Ergänzungen vorzunehmen.
Sobald alle zufrieden sind, unterzeichnen Sie gemeinsam mit dem Käufer den Kaufvertrag. Ab diesem Moment ist der Vertrag rechtlich bindend.
4. Nach dem Notartermin: Eigentumsübertragung und Kaufpreiszahlung
Der Kaufvertrag ist unterschrieben – und jetzt? Im Anschluss übernimmt der Notar die sogenannte „Abwicklung“ des Kaufvertrages:
- Der Käufer erhält eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Sicherung der Kaufabsicht)
- Die Zahlung des Kaufpreises wird fällig, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Stellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer
- Erst dann folgt die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Ich bleibe während dieser Phase an Ihrer Seite und halte Sie fortlaufend auf dem Laufenden. Gerade bei Verkäufen in Nordenham kenne ich die zuständigen Notare und Behörden genau – so kann ich Verzögerungen oft im Vorfeld vermeiden.
Ihre Vorteile mit einem erfahrenen Makler an Ihrer Seite
Die notarielle Beurkundung ist zwar der finale Schritt im Verkaufsprozess – aber ohne die richtige Vorbereitung kann sie schnell zur Stolperfalle werden. Deshalb lohnt es sich, auf professionelle Unterstützung zu setzen.
Hier sehen Sie, welche Vorteile Sie haben, wenn ich Sie als Immobilienmakler in Nordenham begleite:
- Sichere und vollständige Übergabe aller Objektunterlagen an den Notar
- Prüfung des Kaufvertrag-Entwurfs gemeinsam mit Ihnen
- Begleitung zum Notartermin und persönliche Betreuung
- Koordination mit Käufer, Notar und Behörden
- Zeiteinsparung und rechtliche Sicherheit
Fazit: Mit guter Vorbereitung sicher durch die notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist ein verpflichtender, aber vor allem absichernder Schritt beim Immobilienverkauf. Mit einer strukturierten Vorbereitung, einem klaren Fahrplan und einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite meistern Sie diesen Prozess ganz ohne böse Überraschungen.
Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in Nordenham zu verkaufen, lade ich Sie herzlich ein, ein kostenloses Erstgespräch mit mir zu vereinbaren. Wir sprechen über Ihre Immobilie, Ihre Ziele – und natürlich auch über den Notartermin. Buchen Sie jetzt eine unverbindliche Beratung und profitieren Sie von meiner Erfahrung im lokalen Markt.
FAQ – Häufige Fragen zur notariellen Beurkundung beim Immobilienverkauf
Muss ich als Verkäufer persönlich zum Notartermin erscheinen?
Ja, in der Regel ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich. Nur mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann jemand anderes für Sie unterzeichnen.
Wer wählt den Notar aus – der Käufer oder der Verkäufer?
Üblicherweise wählt der Käufer den Notar aus, da er auch die Kosten trägt. Dennoch sollte der Verkäufer ebenfalls einverstanden sein.
Wann erhalte ich als Verkäufer den Kaufpreis?
Nach dem Notartermin vergehen in der Regel einige Wochen, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dann erst wird der Kaufpreis fällig. Der Notar informiert Sie, sobald Sie die Zahlung erwarten können.
Welche Unterlagen brauche ich für den Notartermin?
Sie benötigen Ihren Personalausweis, einen aktuellen Grundbuchauszug, den Energieausweis der Immobilie sowie eventuelle Dokumente zu bestehenden Mietverträgen, Grundschulden oder Baulasten.
Kann ich beim Vertragsentwurf noch Änderungen vornehmen?
Ja, der Entwurf dient zur Prüfung und ist nicht endgültig. Änderungswünsche können mit dem Notar besprochen und umgesetzt werden.







