Schenkung von Immobilien: Was Eigentümer unbedingt wissen sollten
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was es bedeutet, eine Immobilie zu verschenken – an Ihre Kinder, Enkel oder andere nahestehende Personen? Vielleicht überlegen Sie gerade, ob eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoller ist als eine spätere Vererbung. Ich bin seit vielen Jahren als Immobilienmakler in Nordenham tätig und habe zahlreiche Eigentümer in genau dieser Situation begleitet – mit ganz unterschiedlichen Fragen, aber immer einem Ziel: Sicherheit und Klarheit bei der Übergabe ihres Eigentums.
In diesem Blogpost möchte ich meine Erfahrungen mit Ihnen teilen und Ihnen zeigen, welche Rechte und Pflichten sowohl Sie als Schenker als auch der oder die Beschenkte haben. Ich erkläre Ihnen die steuerlichen Folgen einer Schenkung und worauf Sie besonders achten sollten – gerade hier in der Region Nordenham. Am Ende wissen Sie nicht nur, wie Sie eine Schenkung strategisch und rechtlich durchdacht umsetzen, sondern auch, wie ich Sie dabei unterstützen kann.

Was versteht man unter einer Schenkung?
Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen – zum Beispiel einer Immobilie – von einer Person auf eine andere. Das bedeutet: Sie geben Ihr Eigentum freiwillig und ohne Gegenleistung weiter. Im Gegensatz zum Verkauf fließt dabei kein Geld. Interessant ist dieser Schritt häufig dann, wenn man Vermögen zu Lebzeiten weitergeben will, beispielsweise um Erbschaftssteuer zu sparen oder den Nachlass frühzeitig zu regeln.
Rechtliche Grundlagen nach BGB
Die rechtliche Basis für Schenkungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier einige wichtige Fakten:
- Für eine Schenkung einer Immobilie ist ein notarieller Vertrag zwingend erforderlich (§ 518 BGB).
- Die Immobilie muss im Grundbuch auf den Beschenkten umgeschrieben werden.
- Bei Rückforderungsrechten (z. B. bei Verarmung des Schenkenden oder Undank des Beschenkten) sollte dies vertraglich festgelegt sein.
Welche Rechte und Pflichten hat der Beschenkte?
Eine Schenkung bringt nicht nur Freude, sondern auch Verantwortung mit sich. Der oder die Beschenkte muss sich zum Beispiel um laufende Kosten wie Grundsteuer, Instandhaltung oder Versicherungen kümmern – insbesondere bei Immobilien.
Pflichten im Überblick
- Übernahme aller mit dem Eigentum verbundenen Verpflichtungen
- Einhaltung eventuell vertraglich geregelter Auflagen (z. B. Wohnrecht des Schenkenden)
- Zahlung von Schenkungssteuer (sofern steuerliche Freibeträge überschritten werden)
Steuerliche Folgen – das sollten Sie wissen
Gerade aus steuerlicher Sicht kann eine Schenkung eine strategisch sinnvolle Entscheidung sein. Ich möchte Ihnen hier die wichtigsten Punkte zur Schenkungssteuer mit auf den Weg geben, wie sie in Nordenham und bundesweit gelten.
Freibeträge bei der Schenkungssteuer
Je enger Sie mit dem Beschenkten verwandt sind, desto höher der Freibetrag.
- Ehepartner: 500.000 € Freibetrag
- Kinder: 400.000 € Freibetrag
- Enkelkinder: 200.000 € Freibetrag
- Übrige Personen (z. B. Freunde): nur 20.000 € Freibetrag
Diese Beträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden – ein wichtiger Aspekt zur steueroptimierten Vermögensübertragung.
Bewertung der Immobilie
Das Finanzamt setzt den Wert der Immobilie nach dem jeweils gültigen Bewertungsgesetz fest. Daher empfiehlt es sich, vorab ein professionelles Wertgutachten einzuholen – gerne unterstütze ich Sie hierbei als erfahrener Immobilienmakler in Nordenham.
So gelingt die rechtssichere Schenkung einer Immobilie
Die Schenkung einer Immobilie will gut geplant sein. Hier sind die Schritte, die ich mit meinen Kunden in Nordenham in der Regel gehe:
- Immobilienbewertung: Realistischer Marktwert durch Sachverständige
- Notarielle Schenkungsvereinbarung: Rechtssicherheit durch den Notar
- Grundbuchänderung: Umschreibung auf den Beschenkten
- Steuerliche Beratung: Klärung der Freibeträge und Abgabe der Schenkungssteuererklärung
- Zusätzliche Vereinbarungen: z. B. Nießbrauch, Wohn- oder Rückforderungsrechte
Für Eigentümer in Nordenham stehe ich gerne bereit, um alle diese Schritte zu begleiten. Als langjähriger Immobilienmakler in der Region verfüge ich über ein starkes Netzwerk an Notaren, Steuerberatern und Experten, mit denen ich eng zusammenarbeite.
Die Vorteile einer Schenkung auf einen Blick
- Frühzeitige Vermögensübertragung
- Planungssicherheit für Sie und Ihre Familie
- Potenzielle Steuerersparnis durch Freibeträge
- Möglichkeit, sich ein Wohnrecht oder Nießbrauch zu sichern
- Vermeidung von Streitigkeiten im Erbfall
Wie ich Sie in Nordenham unterstützen kann
Jede Immobilie ist individuell – genauso wie Ihre familiäre, steuerliche und rechtliche Situation. Deshalb gehört für mich eine persönliche, ehrliche Beratung zum Fundament eines erfolgreichen Schenkungsprozesses. Ich unterstütze Sie gerne persönlich hier vor Ort in Nordenham: von der Wertermittlung über die passenden Verträge bis hin zur Umsetzung – Schritt für Schritt.
Fazit: Eine Schenkung will gut überlegt und professionell begleitet sein
Die Schenkung einer Immobilie kann ein wunderbar großzügiger und strategisch kluger Schritt sein – wenn man weiß, worauf zu achten ist. Gerade Eigentümer, die in der Region Nordenham leben, profitieren von meiner lokalen Marktkenntnis und meinem Netzwerk aus Notaren und Fachanwälten.
Möchten Sie gern mehr darüber erfahren, wie Sie Ihre Immobilie rechtssicher und steuerlich vorteilhaft verschenken können? Dann vereinbaren Sie gern ein kostenloses Beratungsgespräch. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösung zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss eine Schenkung notariell beglaubigt werden?
Ja, gerade bei Immobilien ist ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag gesetzlich vorgeschrieben.
Kann ich mir als Schenker ein Wohnrecht sichern?
Ja, ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch kann vertraglich festgelegt und im Grundbuch eingetragen werden.
Wie oft kann ich steuerfrei schenken?
Die Schenkungsfreibeträge stehen alle 10 Jahre wieder zur Verfügung.
Welche Kosten entstehen bei einer Schenkung?
Notarkosten, Grundbuchgebühren und eventuell Schenkungssteuer – abhängig vom Immobilienwert und Grad der Verwandtschaft.
Können Schenkungen rückgängig gemacht werden?
Nur in bestimmten Fällen, etwa bei schwerem Undank oder Verarmung des Schenkers – Voraussetzung ist eine entsprechende vertragliche Regelung.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Dann fällt auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer an. Der Steuersatz richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Schenkung.
Was ist besser – Schenkung oder Vererbung?
Das hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und Wunschvorstellung ab. Eine Beratung mit einem Immobilienmakler und Steuerberater ist hier sinnvoll.







