Verkauf mit Erbschein – Was Immobilieneigentümer in Oldendorf wissen müssen
Haben Sie eine Immobilie in Oldendorf geerbt und wissen nicht, wie Sie diese verkaufen dürfen? Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie einfach loslegen können oder ob Sie erst bestimmte Unterlagen brauchen. Genau darum geht es in diesem Beitrag. Ich habe als Immobilienmakler bereits viele Erbimmobilien in Oldendorf erfolgreich vermittelt – und ich weiß, wie komplex die juristischen Hürden manchmal sind.
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, wie der Verkauf mit Erbschein funktioniert, warum dieser für den rechtmäßigen Immobilienverkauf wichtig ist, und wie Sie den gesamten Prozess rechtssicher und stressfrei gestalten können. Ganz gleich, ob Sie in der Planungsphase stehen oder schon erste Schritte unternommen haben: Dieser Artikel ist Ihr Wegweiser.
Was ist ein Erbschein – und wozu braucht man ihn?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das bestätigt, wer rechtlich als Erbe gilt. Wenn Sie als neuer Eigentümer einer Immobilie auftreten möchten – etwa beim Verkauf – müssen Sie Ihre Erbenstellung nachweisen können. Genau das ermöglicht der Erbschein.
In Oldendorf verlangen Grundbuchämter und Notare häufig explizit diesen Nachweis, bevor ein Eigentumsübergang oder Verkauf erfolgen kann. Auch Banken oder potenzielle Käufer wollen rechtliche Sicherheit.
Wenn im Testament bzw. Erbvertrag keine eindeutige und notariell beurkundete Erbfolge dokumentiert ist, kommen Sie um den Erbschein in der Regel nicht herum. Erst damit erhalten Sie Zugang zu Grundbuch, Konto und letztlich auch zur Entscheidungsbefugnis über die Immobilie.
Wie beantrage ich einen Erbschein?
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt – dieses ist in der Regel beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen angesiedelt. In Oldendorf ist das Amtsgericht Stade zuständig. Der Antrag kann persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie für den Antrag:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Angabe zur Erbfolge: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge
- ggf. eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit Ihrer Angaben
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Praxis oft zwischen 4-8 Wochen. In komplexeren Fällen – etwa bei Streitigkeiten zwischen Miterben – kann es auch länger dauern.
Wann darf ich eine Immobilie mit Erbschein verkaufen?
Sobald der Erbschein vorliegt, können Sie sich ins Grundbuch als neue Eigentümerin oder Eigentümer eintragen lassen. Erst dann sind Sie aus rechtlicher Sicht befugt, die Immobilie in Oldendorf zu verkaufen.
Das heißt konkret: Ohne Umschreibung im Grundbuch ist kein notarieller Verkauf möglich. Und: Auch Maklerverträge, Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen sollten erst dann offiziell geführt werden, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.
Was mache ich, wenn mehrere Erben beteiligt sind?
In diesem Fall spricht man von einer Erbengemeinschaft. Diese muss gemeinsam handeln. Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen und gemeinsam beim Notar auftreten. Als erfahrener Immobilienmakler in Oldendorf unterstütze ich Erbengemeinschaften professionell – sei es bei der Kommunikation, der Vermittlung oder dem Verkaufserlös-Ausgleich.
5 Schritte zum Immobilienverkauf mit Erbschein
- Erbschein beim Nachlassgericht in Stade beantragen
- Grundbuch berichtigen und als Eigentümer eintragen lassen
- Immobilie sachgerecht bewerten lassen
- Vermarktung und Käufersuche – gerne mit meiner Hilfe in Oldendorf
- Notarielle Beurkundung und Abwicklung des Verkaufs
Ich empfehle, sich frühzeitig professionelle Unterstützung zu holen – bei der Bewertung und Vermarktung Ihrer Erbimmobilie kann ich in Oldendorf entscheidend zum erfolgreichen Verkauf beitragen. In vielen Fällen kann ich bereits bei der Grundbuchumschreibung beratend zur Seite stehen.
Typische Fehler beim Verkauf ohne Erbschein
- Verkauf ohne Eigentumsnachweis: rechtlich unwirksam
- Verträge mit Dritten abschließen – ohne Vollmacht der anderen Miterben
- Unzureichende Dokumentation – Käufer springen ab
- Unterschätzter Zeitbedarf für die Erbscheinbeantragung
In meiner beruflichen Praxis habe ich leider viele dieser Fehler erlebt – mit erheblichen finanziellen und emotionalen Folgen für die Erben. Umso wichtiger ist es, den Verkaufsprozess gut vorbereitet und ohne Risiko zu starten.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert. Für Immobilien gelten dabei die Bodenrichtwerte oder durch ein Gutachten ermittelte Marktwerte. Bei einem Immobilienwert von 250.000 Euro liegen die Gerichtskosten für den Erbschein bei rund 600 Euro (inkl. Auslagen und MwSt.).
Gut zu wissen: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar und können bei der Erbschaftssteuer gegengerechnet werden.

Fazit: Sicher verkaufen mit Erbschein – Ich unterstütze Sie in Oldendorf
Der Verkauf einer geerbten Immobilie bringt viele Fragen mit sich – besonders rechtlicher Natur. Ein Erbschein ist oft unverzichtbar für den rechtmäßigen und sicheren Eigentumsübergang. Er ermöglicht einen reibungslosen Grundbucheintrag und schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern.
Als Immobilienmakler in Oldendorf stehe ich Ihnen dabei zur Seite – von der Bewertung über die Vermarktung bis hin zur Koordination mit Notar und Nachlassgericht. Nutzen Sie mein Know-how, um Fallstricke zu vermeiden und den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen.
Sie haben Fragen oder möchten den Verkauf Ihrer Erbimmobilie vorbereiten? Dann vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch. Ich freue mich, Sie kennenzulernen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert es, bis ich mit Erbschein verkaufen darf?
Sobald Sie den Erbschein haben und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, können Sie verkaufen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen.
Brauche ich den Erbschein auch bei einem notariellen Testament?
Wenn ein notarielles Testament eindeutig die Erbfolge regelt, kann der Erbschein entfallen. Viele Grundbuchämter akzeptieren das notarielle Testament als gleichwertigen Nachweis.
Wer trägt die Kosten für den Erbschein?
Die Erbengemeinschaft oder der einzelne Antragsteller. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und sind meist steuerlich absetzbar.
Kann ich bereits vor dem Erbschein einen Makler beauftragen?
Ja, das ist möglich – ich empfehle es sogar. Die aktive Vermarktung sollte aber erst nach Grundbuchumschreibung erfolgen. Gerne unterstütze ich Sie dabei in Oldendorf frühzeitig.
Was passiert, wenn sich Miterben nicht einig sind?
In solchen Fällen wird der Verkauf schwieriger, aber nicht unmöglich. Ich arbeite mit spezialisierten Anwälten zusammen, um auch komplexe Erbengemeinschaften zu begleiten.







