Immobilienmakler Burg Tipps zur Schenkung

Immobilien-Schenkung in Burg: Welche Steuern, Freibeträge und Pflichten gelten? Alles zu Nießbrauch, Wohnrecht, 10-Jahres-Rückforderung, Bewertung und Notarpflicht, plus praxisnahe Tipps und Beratung vom lokalen Makler.

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Schenkung: Freude mit Folgen – das müssen Beschenkte beachten

Stell dir vor: Du bekommst ein Haus geschenkt. Klingt nach einem echten Glücksfall, oder? Doch bevor du den Champagner öffnest, solltest du wissen – eine Immobilien-Schenkung ist nicht nur ein Akt der Großzügigkeit. Sie bringt auch Pflichten, steuerliche Fallstricke und rechtliche Feinheiten mit sich. Vor allem, wenn du Immobilienbesitzer in Burg bist oder eine Schenkung planst, solltest du gut vorbereitet sein.

In diesem Blogartikel erkläre ich dir verständlich, was du als Beschenkter bei einer Schenkung von Immobilien bedenken musst. Ich zeige dir, wie du teure Fehler vermeidest, wann das Finanzamt mitreden darf und wie du mit meiner Hilfe als Immobilienmakler aus Burg das Beste aus einer Schenkung machst.

Was ist eine Schenkung genau?

Eine Schenkung liegt vor, wenn jemand dir eine Immobilie unentgeltlich überträgt – also ohne Gegenleistung. Das klingt einfach, doch rechtlich ist der Vorgang komplex. Schenkungen unterliegen beispielsweise dem Schenkungssteuergesetz und können Auswirkungen auf Erbschaft, Pflichten gegenüber Geschwistern oder Pflegekosten im Alter haben.

Besonders bei Immobilien geht es oft um erhebliche Werte – und genau hier wird es brisant.

Schenkungssteuer – der Staat hält die Hand auf

Eine Immobilie geschenkt zu bekommen, kann durchaus steuerpflichtig sein. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 € Freibetrag
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel (wenn Kind des Schenkers verstorben): 400.000 €
  • Enkel (sonst): 200.000 €
  • Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000 €

Liegt der Wert der Immobilie über dem Freibetrag, fällt Schenkungssteuer an. Der Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des überschüssigen Wertes ab.

Praxisbeispiel

Du bekommst als Kind ein Haus in Burg im Wert von 550.000 € geschenkt. Dein Freibetrag liegt bei 400.000 €. Damit sind 150.000 € steuerpflichtig. Je nach Steuerklasse und Höhe kann das bis zu 15% Steuerlast bedeuten – also etwa 22.500 €!

Nießbrauch und Wohnrecht: Schenkung mit Bedingungen

Häufig behalten sich Eltern bei der Schenkung das lebenslange Wohnrecht oder den Nießbrauch (Nutzungsrecht) vor. Das bedeutet: Die Immobilie gehört dir, aber sie dürfen weiterhin dort wohnen oder Mieteinnahmen erhalten.

Der Vorteil: Der steuerpflichtige Wert der Schenkung sinkt, da das Wohnrecht den Wert mindert. Zudem bleibt das Sicherheitsgefühl für die Eltern erhalten. Die genaue Berechnung dieser Werte ist jedoch komplex – hier kann ich dir als erfahrener Immobilienmakler in Burg zur Seite stehen.

Schenkung im Pflegefall – Rückforderungen vermeiden

Was viele nicht wissen: Wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren pflegebedürftig wird und Sozialleistungen bezieht, kann der Staat die geschenkte Immobilie vom Beschenkten zurückfordern. Das nennt sich „Schenkungsrückforderung“.

Besonders in der Region Burg, wo viele Häuser innerhalb der Familie weitergegeben werden, ist dieser Punkt entscheidend. Ich empfehle daher dringend, sich vor der Schenkung ausführlich beraten zu lassen, auch im Zusammenspiel mit Notar und Steuerberater.

Der richtige Weg zur Immobilienschenkung: das solltest du beachten

Bevor du eine Immobilien-Schenkung annimmst, frage dich (und den Schenker) Folgendes:

  1. Ist eine steuerfreie Schenkung möglich?
  2. Besteht der Wunsch nach Nießbrauch oder Wohnrecht?
  3. Wie hoch ist der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie?
  4. Ist eine notarielle Beurkundung notwendig? (Spoiler: Ja!)
  5. Welche Alternativen gibt es zur Schenkung (z. B. Verkauf mit Rückmietrecht)?

Gerne analysiere ich mit dir gemeinsam deine Situation – speziell für Immobilien in Burg finde ich mit dir die optimale Lösung.

Key Takeaways – darauf musst du als Beschenkter achten:

  • Immobilien-Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer
  • Nutze Freibeträge optimal aus
  • Nießbrauch kann steuerlich vorteilhaft sein
  • 10-Jahres-Frist für Rückforderungen beachten
  • Immobilienbewertung durch Profi spart bares Geld
  • Notarielle Beurkundung ist Pflicht

Fazit: Ein Geschenk mit Verantwortung

Eine Immobilie geschenkt zu bekommen ist ein großer Vertrauensbeweis – aber eben auch eine Entscheidung mit Folgen. Steuerliche, rechtliche und finanzielle Aspekte spielen eine enorme Rolle. Gerade in der schönen Stadt Burg sehe ich regelmäßig, wie durch falsche Planung hohe Kosten entstehen, die vermeidbar gewesen wären.

Wenn du mit dem Gedanken spielst, eine Immobilie zu verschenken oder eine zu übernehmen, setz dich mit mir in Verbindung. Als Immobilienmakler mit Erfahrung in Schenkungsprozessen helfe ich dir, alle Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Buche jetzt dein kostenloses Erstgespräch über /kontakt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Immobilienschenkung

Was kostet mich eine Schenkung steuerlich?
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Immobilienwert ab. Bis 400.000 € für Kinder ist steuerfrei. Darüber hinaus wird eine progressive Schenkungssteuer fällig.

Kann ich das Wohnrecht bei einer Schenkung sichern?
Ja, über Nießbrauch oder Wohnrecht kann man sich die Nutzung vorbehalten – steuerlich oft sogar vorteilhaft.

Muss ich eine Schenkung notariell beurkunden?
Ja, eine Schenkung von Immobilien muss zwingend notariell beurkundet werden. Sonst ist sie rechtlich unwirksam.

Was passiert, wenn der Schenker in den nächsten Jahren Pflege braucht?
Innerhalb von zehn Jahren kann das Sozialamt auf die Immobilie zugreifen, um die Pflegekosten zurückzufordern – außer, das Haus ist verkauft oder anderweitig „verbrauchsnah“ genutzt worden.

Wie finde ich den Verkehrswert meiner Immobilie heraus?
Lass die Immobilie professionell bewerten – z. B. von mir als lokalem Immobilienmakler in Burg. Eine korrekte Bewertung schützt vor Steuernachteilen.

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