Maklerhaftung bei fehlerhaften Exposés: Ansprüche, Fristen, Tipps

Fehler im Exposé können teuer werden – in Cuxhaven und 27624 führen falsche Wohnflächen, Baujahre, Genehmigungen oder schöngerechnete Renditen schnell zu Haftung für Makler und Eigentümer; ein pauschaler Haftungsausschluss hilft dann nicht. Als Inhaber von Immobilienmakler Wichmann prüfe ich Kataster-, Grundbuch- und Bauakten, Energiekennwerte und die rechtliche Zulässigkeit von Nutzungen, sorge für präzise Exposés und minimiere so Ihr Risiko bei Premium-Immobilien – diskret, individuell und verlässlich.

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Kösterfeldpl. 6E

27476 Cuxhaven, Deutschland

Tel: 01520 233 8274

Maklerhaftung bei fehlerhaften Exposés

Fehler im Exposé können teuer werden – für Eigentümer und auch für mich als Makler. In Cuxhaven und den umliegenden Postleitzahlgebieten wie 27624 erlebe ich immer wieder, dass kleine Ungenauigkeiten große rechtliche Folgen haben. Als Inhaber von Immobilienmakler Wichmann stehe ich für exklusive, diskrete und individuelle Vermarktung hochwertiger Immobilien – und dafür, dass Daten stimmen.

Maklerhaftung bei fehlerhaften Exposés: Ansprüche, Fristen, Tipps

Wer haftet bei falschen Angaben?

Grundsätzlich kann ich als Makler haften, wenn ich unrichtige Informationen ungeprüft übernehme oder wesentliche Fakten verschweige. Eigentümer haften insbesondere dann, wenn sie falsche Auskünfte erteilen oder Mängel arglistig verschweigen. Ein pauschaler Hinweis „Angaben ohne Gewähr“ reicht nicht aus, wenn zentrale Daten wie Wohnfläche, Baujahr, Genehmigungen oder die rechtliche Nutzbarkeit objektiv falsch sind. Ich muss deshalb Plausibilität prüfen, offenkundige Widersprüche aufklären und kritische Angaben belegen. Das schützt Käufer vor Fehlentscheidungen und Verkäufer vor späteren Auseinandersetzungen.

Typische Fehlerquellen im Exposé

  • Wohnfläche nach WoFlV fehlerhaft berechnet (z. B. Dachschrägen nicht korrekt berücksichtigt)
  • Falsches Baujahr oder unzutreffende Sanierungsangaben
  • Unvollständiger oder abgelaufener Energieausweis
  • Nicht genehmigte Anbauten, fehlende Nutzungsänderung (z. B. Ferienvermietung in Duhnen/Döse)
  • Überzogene Angaben zu Mieteinnahmen oder Renditen
  • Verschwiegenes Feuchte- oder Sturmflutrisiko in Küstennähe

Meine Prüfpflichten – Ihr Schutz

Ich prüfe kritische Angaben mit der Sorgfalt, die Premium-Objekte verdienen: Kataster- und Grundbuchdaten, Bauakten beim zuständigen Bauamt, Flächen nach WoFlV, Energiekennwerte, Baulasten sowie – wo relevant – Hinweise auf Hochwasser- und Sturmflutrisiken. Bei Ferienimmobilien in Cuxhaven sichere ich die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung ab, etwa die Genehmigung für kurzzeitige Vermietung. Durch diese strukturierte Vorprüfung reduziere ich Ihr Haftungsrisiko erheblich und stelle sicher, dass Interessenten belastbare Informationen erhalten.

So minimiere ich Ihr Risiko in Cuxhaven

  • Dokumentencheck: Bauakte, Baugenehmigungen, Teilungserklärung, Energieausweis
  • Transparente Aufklärung über bekannte Mängel – schriftlich bestätigt
  • Realistische, belegbare Angaben zu Mieten und Renditen
  • Präzise Grundrisse und Flächenberechnungen
  • Klare Exposé-Formulierungen ohne Marketing-Übertreibungen

Kunden schätzen meine persönliche Beratung, die professionelle Präsentation und den Fokus auf Qualität. Regionale Marktkenntnis kombiniere ich mit internationalem Netzwerk – immer diskret, individuell und mit einem klaren Blick für Details, die rechtlich relevant sind.

Ansprüche und Fristen bei fehlerhaften Exposés

Mögliche Ansprüche

Schadensersatz

Wer aufgrund unzutreffender Exposé-Angaben eine wirtschaftliche Einbuße erleidet, kann regelmäßig Schadensersatz verlangen. Das betrifft z. B. überhöhte Kaufpreise wegen zu groß angegebener Wohnfläche oder Kosten für eine Nutzung, die tatsächlich nicht genehmigt ist. Grundlage sind vor allem vorvertragliche Aufklärungspflichten und die Pflicht zur richtigen Information.

Rückabwicklung oder Minderung

In gravierenden Fällen kommen die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Kaufpreisminderung in Betracht – insbesondere, wenn arglistig getäuscht wurde oder wesentliche Eigenschaften fehlen, die im Exposé zugesichert waren. Auch die Rückforderung bereits gezahlter Provision kann im Raum stehen, wenn sie auf falschen Angaben beruht.

Freistellung und Kostenersatz

Weiter können Ansprüche auf Freistellung von Drittansprüchen oder Ersatz nutzloser Aufwendungen entstehen, wenn etwa Planungs- oder Finanzierungskosten aufgrund falscher Angaben vergeblich waren.

Verjährungsfristen

Regelverjährung

Ansprüche wegen fehlerhafter Informationen verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Deshalb ist eine frühzeitige und lückenlose Dokumentation entscheidend.

Arglist und längere Fristen

Bei Arglist können längere Fristen gelten; hier beginnt die Verjährung typischerweise erst mit der Entdeckung der Täuschung, mit einer regelmäßigen Höchstfrist von bis zu zehn Jahren. Welche Frist konkret greift, hängt vom Einzelfall und der Anspruchsgrundlage ab. Ich sorge dafür, dass die Informations- und Nachweiskette sauber ist, damit es gar nicht erst dazu kommt.

Praxis in Cuxhaven und 27624: Regionale Besonderheiten

In der Küstenregion haben Immobilien häufig spezielle Rahmenbedingungen, die ich proaktiv berücksichtige. Dazu zählen Sturmflut- und Grundwasserrisiken, salzhaltige Luft (Materialbelastung), Deich- und Hochwasserschutzauflagen sowie Ferienvermietungsfragen in Ortsteilen wie Duhnen und Döse. Bei Mehrfamilienhäusern prüfe ich besonders genau Teilungserklärungen, Sondernutzungsrechte und genehmigte Nutzungsarten. In ländlicheren Bereichen rund um 27624 schaue ich auf Anbauten, Umnutzungen (z. B. Scheunenumbauten) und Abstände zu Nachbargrenzen. Dieser regionale Fokus sorgt dafür, dass Angaben im Exposé nicht nur korrekt, sondern auch vollständig und rechtlich belastbar sind.

Vorgehen im Schadensfall: Was ich sofort veranlasse

Beweissicherung und Transparenz

Kommt es zu einem Verdacht auf fehlerhafte Angaben, sichere ich unmittelbar alle relevanten Belege: ursprüngliche Unterlagen, Korrespondenz, Exposé-Versionen und Notizen aus Beratungsgesprächen. Ich informiere die Beteiligten transparent, korrigiere fehlerhafte Angaben und dokumentiere jede Änderung nachvollziehbar.

Klärung mit Behörden und Fachleuten

Ich ziehe bei Bedarf das Bauamt, das Katasteramt, Energieberater oder Sachverständige hinzu, um Sachverhalte verbindlich zu klären. Das beschleunigt die Lösungsfindung und reduziert das Konfliktpotenzial.

Kommunikation und faire Lösungen

Ich strebe eine faire, einvernehmliche Lösung mit Käufern und Eigentümern an. Frühzeitige Korrekturen, klare Nachträge und – wo angemessen – finanzielle Kompensation verhindern oft langwierige Auseinandersetzungen. Mein Ziel ist, die Interessen aller Seiten zu wahren und das Vertrauen zu erhalten.

FAQ

Reicht ein Haftungsausschluss im Exposé aus?

Nein. Ein allgemeiner Haftungsausschluss kann unterstützen, ersetzt aber nicht die Pflicht zu richtigen und geprüften Angaben. Wesentliche Eckdaten müssen belastbar sein – der Hinweis „ohne Gewähr“ schützt nicht vor falschen Kerninformationen.

Wer haftet, wenn der Eigentümer mir falsche Daten liefert?

Gibt der Eigentümer bewusst falsche Informationen, kann er haften. Ich muss jedoch Plausibilität prüfen und offensichtliche Fehler erkennen. Deshalb fordere ich Belege an, hinterfrage Unstimmigkeiten und dokumentiere Quellen.

Muss ich jeden Mangel offenlegen?

Ja, wesentliche bekannte Mängel sind offenzulegen. Verschweigen kann

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